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Geldauflagen

Geldauflagen sind Zahlungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren, zu denen Privatpersonen oder Unternehmen per Gerichtsentscheid oder durch ein Übereinkommen mit der Staatsanwaltschaft verpflichtet werden. Sie werden in Fällen geringer Schuld verhängt, wenn entweder kein öffentliches Interesse an einer weiteren Strafverfolgung besteht oder wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte bestimmen unabhängig und weisungsfrei, ob eine Geldauflage in die Staatskasse fließt oder einer gemeinnützigen Vereinigung zugute kommt. Auch welche Einrichtung bedacht wird, liegt im jeweiligen freien Ermessen.

Das Amtsgericht oder eine Staatsanwaltschaft erteilte Ihnen die Auflage, an das Kinderhospiz Bärenherz Leipzig e.V. eine Zahlung zu leisten? In diesem Fall bitten wir Sie, nur die folgende Bankverbindung für Geldauflagen zu nutzen:

Sparkasse Leipzig
Konto: 1100975779
BLZ: 860 555 92
IBAN: DE56860555921100975779
BIC-/SWIFT-Code: WELADE8LXXX

Wichtige Hinweise:
Geben Sie stets das Aktenzeichen im Verwendungszweck an. Nur dann können wir die zuständige Behörde über Ihren Zahlungseingang informieren. Zahlungen im Rahmen einer Geldauflage gelten nach dem Gesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende. Deshalb können wir eine Spendenbescheinigung nicht ausstellen. Geben Sie daher nie als Betreff „Spende“ an. Dies könnte sonst zu Nachteilen für Sie führen.
Ihre Zahlungsfrist oder die Möglichkeit Ratenzahlung zu nutzen dürfen wir nicht beeinflussen. Bitte wenden Sie sich direkt das zuständige Gericht. Es ist uns leider nicht gestattet, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.

Sehr geehrte Richterinnen und Richter, sehr geehrte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte!
Ihre Zuweisung hilft, denn wir sind auf Spenden und Geldauflagen angewiesen, da die Kosten, die im Kinderhospiz Bärenherz für die Pflege, Unterkunft, Versorgung und psychosoziale Therapien aufkommen, nur zu einem Teil und nur bis zum Tod des Kindes von den Kranken- und Pflegekassen gedeckt werden. Staatliche Zuschüsse erhält das Kinderhospiz nicht.
Wir informieren zeitnah über die Eingänge und nicht geleistete Auflagen. Die Verfahren behandeln wir vertraulich. Überweisungsträger oder Kontoaufkleber können Sie hier bestellen: geldauflagen(at)baerenherz-leipzig.de.

Vielen Dank
Ihr Bärenherz-Team!