zum Inhalt springen

Sachspenden

Sie möchten das Kinderhospiz mit einer Sachspende bedenken? Wir danken Ihnen, dass Sie an uns denken, wir bitten Sie aber vorab um einen Anruf. Wir klären dann gerne ab, ob die Sachen auch wirklich benötigt werden. Zudem sind unsere Lagerkapazitäten sehr begrenzt.

Zuwendungsbestätigung für neue Sachgegenstände:

Bei Sachspenden aus dem Betriebsvermögen kann nur über den Betrag eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden, der dem Betriebsvermögen zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer entnommen wurde. Vom schenkenden Unternehmen benötigen wir eine Rechnung oder einen Beleg, wo der Umsatzsteueranteil deutlich hervor geht und mit dem Hinweis: “Wir verzichten auf Begleichung der Rechnung und bitten stattdessen um Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung. “

Ebenso verhält es sich mit Sachspenden aus dem Privatvermögen. Bitte reichen Sie uns eine Rechnung wie oben beschrieben mit dem entsprechenden Hinweis ein.

Bei gebrauchten privaten Sachspenden kann immer nur der Warenwert bescheinigt werden.