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Freistellungsbescheid

Der Kinderhospiz Bärenherz Leipzig e.V. ist wegen seiner unmittelbar mildtätigen Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Leipzig II, Steuernummer 231/140/23051, vom 14.6.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Freistellungsbescheinigung wurde durch das Finanzamt Leipzig II erteilt und belegt, dass der Förderverein steuerbegünstigt und berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Der aktuelle Freistellungsbescheid steht Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung:

freistellungsbescheid_2021_fuer_2016_17_18.pdf
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